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Diese Entscheidung

Kein verwaltungsgerichtlich durchsetzbarer Anspruch aus dem Konnexitätsprinzip der Niedersächsischen Verfassung

OVG Lüneburg, Beschluss vom 12.02.2013 - Az.: 11 LA 315/12

Leitsätze:
1. Aus dem Konnexitätsprinzip in Art. 57 Abs. 4 der Niedersächsischen Verfassung lässt sich nicht ableiten, dass einer Kommune auch ohne gesetzliche Anpassungsgrundlage unmittelbar nach Satz 2 der vorgenannten Verfassungsbestimmung ein verwaltungsgerichtlich durchsetzbarer Anspruch auf Ausgleich ihrer notwendigen Aufwendungen wegen Erfüllung einer Aufgabe nach Satz 1 der Vorschrift zusteht. (amtlicher Leitsatz)

2. Es kann offen bleiben, mit welchem Inhalt die Klage einer Kommune wegen Verletzung des Konnexitätsprinzips eine Kommunalverfassungsbeschwerde vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof genau zu führen wäre. Jedenfalls ist nicht zu erwarten, dass eine entsprechende Klage vom Staatsgerichtshof mangels tauglichen Streitgegenstandes insgesamt für unstatthaft erklärt würde. (Leitsatz des Herausgebers)

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http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=MWRE130000443&st=null&showdoccase=1