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Äußerungen eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers über private Blaue Tonne

LG Saarbrücken, Urteil vom 09.06.2008 - Az.: 7 O 195/08

Leitsätze:

Es ist keine wettbewerbswidrige unsachliche Einflussnahme auf den Verbraucher, wenn ein öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ein Flugblatt mit den Aussagen "Private Anbieter von Altpapier-Tonnen behalten die Einnahmen für sich" und "Private Anbieter stellen nur dort Altpapier-Tonnen auf, wo es für sie lukrativ ist" an Haushalte verteilt. (Leitsatz des Herausgebers)

Eine wettbewerbswidrige Täuschung des Verbrauchers stellt die Behauptung des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers dar, er wolle die Einnahmen aus Altpapierentsorgung "in wichtige Projekte investieren", wenn als Folge höherer Einnahmen allenfalls eine Senkung der Abfallgebühren in Betracht kommt. (Leitsatz des Herausgebers)

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http://www.rechtsprechung.saarland.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=sl&Art=en&nr=1784