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Auf Wochenendnächte begrenztes Trinkverbot auf Straße kann zulässig sein

OVG Lüneburg, Urteil vom 30.11.2012 - Az.: 11 KN 187/12

Leitsätze:

1. Die zum Erlass einer Gefahrenabwehrverordnung nach § 55 Nds. SOG erforderliche abstrakte Gefahr kann sich auch aus einem kausalen Zusammenhang zwischen dem nächtlichen Alkoholkonsum auf einer Straße, die sich zur "Partymeile" entwickelt hat, und der Störung der Gesundheit, insbesondere der Nachtruhe, der in einem (Besonderen) Wohngebiet lebenden Anwohner der Straße ergeben. (amtlicher Leitsatz)

2. Ein zum Schutz der Bewohner erlassenes, auf eine 214 Meter lange Straße und die Nachtstunden von Samstag, Sonntag sowie einzelner Feiertage begrenztes Alkoholkonsumverbot auf der Straße ist verhältnismäßig. (amtlicher Leitsatz)

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http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=MWRE120004326&st=null&showdoccase=1