Leitsätze:
Eine in einem Pachtvertrag über gemeindeeigenes Gelände enthaltene Klausel, wonach sich die pachtende Gesellschaft gegenüber der verpachtenden Gemeinde verpflichtet, ihre betrieblichen Verhältnisse und die Verhältnisse der Gesellschaft so zu gestalten, daß die in dem Unternehmen anfallende Gewerbesteuer ausschließlich der Gemeinde zufließt, ist als unzulässige Ausweitung der Steuerpflicht mit privatrechtlichen Mitteln nichtig. (amtlicher Leitsatz)
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