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Keine kommunalen Aufwendungsbeihilfen für kinderreiche Familien

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.01.1995 - Az.: 15 A 569/91

Leitsätze:

Eine Gemeinde überschreitet ihre Verbandskompetenz, wenn sie den Unterhaltspflichtigen anlässlich der Geburt eines dritten oder weiteren Kindes eine kommunale Aufwendungsbeihilfe zum Zweck einer Ergänzung des allgemeinen Familienlastenausgleichs zahlt. (amtlicher Leitsatz)

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