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Missbilligung des Verhaltens eines Ratsmitglieds durch den Rat vom Selbstverwaltungsrecht gedeckt

OVG Lüneburg, Urteile vom 27.06.2012 - Az.: 10 LC 37/10

Leitsätze:

Der Ratsbeschluss, mit dem festgestellt wird, dass ein Ratsmitglied gegen seine Verschwiegenheitspflicht verstoßen hat, und mit dem dieser Verstoß missbilligt wird, berührt zwar den Status des Ratsmitglieds als Mandatsträger, greift jedoch als Maßnahme unterhalb einer Sanktion in dessen Rechte nicht in einem solchen Maße ein, dass es hierfür einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage bedürfte. Er ist gedeckt von dem aus der vom gemeindlichen Selbstverwaltungsrecht abgeleiteten Befugnis eines Kollektivorgans, die zum Erhalt und zur Wiederherstellung seiner Funktionsfähigkeit und inneren Ordnung gebotenen Maßnahmen zu ergreifen. (amtlicher Leitsatz)

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http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=MWRE120002055&st=null&showdoccase=1