Keine Berücksichtigung von Lagevorteilen bei Entscheidung über Freischankfläche
VG Aachen, Beschluss vom 27.08.2012 - Az.: 6 L 328/12
Leitsätze:
Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für den Betrieb eines Straßencafés darf nicht zu Ungunsten des Antragstellers in die Abwägung eingestellt werden, dass er im Gegensatz zu anderen Gastronomiebetrieben am Ort über geeignete private Freiflächen verfügt. (amtlicher Leitsatz)
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http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_aachen/j2012/6_L_328_12beschluss20120827.html