1. Eine Gebührenpflicht kann nicht ohne entsprechende Zuteilung von Abfallgefäßen entstehen (im Anschluss an Hess. VGH, B. v. 28.06.2011 -
5 A 1037/11.Z -, LKRZ 2011, 434).
(amtlicher Leitsatz)2. Das bloße Anbringen eines Chips an Abfallcontainern ist nicht als Zuteilungsentscheidung zu sehen.
(amtlicher Leitsatz)