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Spielgerätesteuer: Keine Verrechnung negativer Bruttokassen ("Minuskassen") auf folgende Monate

VGH Mannheim, Beschluss vom 09.07.2012 - Az.: 2 S 740/12

Leitsätze:

1. Bei der Bemessung der Vergnügungssteuer für Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit nach dem Maßstab der elektronisch gezählten Bruttokasse hat der Steuerschuldner keinen Anspruch darauf, dass eine eventuelle "Minuskasse" des jeweiligen Geräts im Besteuerungszeitraum (hier monatlich) mit positiven Beträgen im Folgemonat verrechnet wird. Der Charakter der Spielgerätesteuer lässt die Berücksichtigung von "Minuskassen" nicht zu (ebenso OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22.08.2011 - 4 L 323/09 - KStZ 2012, 31; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10.08.2009 - 2 LB 42/08 - NVwZ-RR 2009, 973). (amtlicher Leitsatz)

2. Eine ausdrückliche Satzungsregelung zum Umgang mit dem Fall einer negativen Bruttokasse ist nicht erforderlich. (Leitsatz des Herausgebers)

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Fundstelle im WWW

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE120002224&psml=bsbawueprod.psml&max=true&doc.fopen=wf-&doc.part=L&doc.norm=all