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Anordnung des Sofortvollzugs bei Aufhebung einer Schule

VG Hannover, Beschluss vom 17.07.2012 - Az.: 6 B 3873/12

Leitsätze:
1. Für die Anordnung des Sofortvollzugs der vom Rat beschlossenen Schließung einer Schule ist nicht wiederum ein Ratsbeschluss erforderlich. (Leitsatz des Herausgebers)

2. Der Schulträger kann sich zur Vorbereitung seiner Einschätzung der Entwicklung der Schßlerzahlen auf das Gutachten eines Beratungsunternahmens stßtzen. (amtlicher Leitsatz)

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Fundstelle im WWW

http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=MWRE120002153&st=null&showdoccase=1