Grundstücksveräußerung als Geschäft der laufenden Verwaltung?
OLG Hamm, Beschluss vom 22.02.2012 - Az.: I-15 W 67/11
Leitsätze: Die Veräußerung eines Grundstücks im Wert von 65.000 EUR ist für eine Gemeinde kein Geschäft der laufenden Verwaltung. (Leitsatz des Herausgebers)