Finanzielle Folgen der Kommunalisierung der Altenhilfe
OVG Lüneburg, Urteil vom 09.12.1992 - Az.: 4 L 2268/91
Leitsätze:
1. (Landes- oder Bundes-)Verfassungsrecht verpflichtete den niedersächsischen Landesgesetzgeber nicht, die Altenhilfe im Zuge ihrer Kommunalisierung für die örtlichen Träger der Sozialhilfe "kostenneutral" zu regeln oder die Höhe der Ausgleichsleistungen des Landes zumindest tendenziell an den Umfang der Mehrausgaben zu koppeln. (amtlicher Leitsatz)
2. § 6b Abs. 3 S. 1 Nr. 2 Nds. AG BSHG könnte eine Gemeinde (als örtliche Trägerin der Sozialhilfe) allenfalls dann in ihrem Recht auf Selbstverwaltung verletzen, wenn er ihre Finanzausstattung so weit schmälerte, dass sie nicht mehr einen nennenswerten kommunalpolitischen Handlungsspielraum hätte. (amtlicher Leitsatz)
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