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Diese Entscheidung

Differenzierung von Gebühren für Abfallentsorgung bei Besonderheiten einzelner Benutzergruppen

OVG Lüneburg, Urteil vom 26.05.1993 - Az.: 9 L 4733/91

Leitsätze:
1. Auch im Rahmen einer einheitlichen öffentlichen Einrichtung kann es geboten sein, unterschiedliche Gebühren für einzelne Benutzergruppen festzulegen, wenn erhebliche kostenmäßige oder sonstige Besonderheiten hinsichtlich solcher Gruppen bestehen. (Leitsatz des Herausgebers)

2. Zur Bemessung von Gebühren für eine Abfallbeseitigung im Bereich eines Kreisgebetes, das auch die Entsorgung ostfriesischer Inseln erfasst (hier: keine Differenzierung geboten, Anm. des Herausgebers) (amtlicher Leitsatz)

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