Kein Anspruch eines Kreistagsmitglieds zum Neujahrsempfang des Landrats
VG Weimar, Beschluss vom 13.01.2012 - Az.: 3 E 27/12
Leitsätze:
1. Das Abhalten eines Neujahrsempfangs durch einen Landrat stellt kein hoheitliches Handeln dar; der Neujahresempfang ist eine private Veranstaltung. (Leitsatz des Herausgebers)
2. Ein Mitglied des Kreistages hat aus dieser Stellung heraus keine Anspruch auf Einladung zum Neujahrsempfang des Landrats. (amtlicher Leitsatz)