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Diese Entscheidung

Hundesteuer bei Sozialhilfeempfänger; Festsetzung von Hundesteuer im Voraus

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 08.06.2010 - Az.: 14 A 3020/08

Leitsätze:
1. Von einem Sozialhilfeempfänger eine Aufwandsteuer - hier: Hundesteuer - zu erheben, stellt keine unzulässige Besteuerung des Existenzminimums dar. (Leitsatz des Herausgebers)

2. Es gibt keine verfassungsrechtliche Pflicht des Staates, jemandem durch Steuerbefreiung einen Aufwand zu ermöglichen, den er sich mit der Steuer nicht leisten kann. (Leitsatz des Herausgebers)

3. Es ist unzulässig, die Hundesteuer im Voraus für künftige Jahre, auch unter der Bedingung, dass die Hundehaltung zum jeweiligen Jahresbeginn andauert, festzusetzen. (Leitsatz des Herausgebers)

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Fundstelle im WWW

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2010/14_A_3020_08urteil20100608.html