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Mindestbetrag für Feuerwehrkosten von einem vollen Stundensatz ist verfassungswidrig

VG Düsseldorf, Urteil vom 16.12.2011 - Az.: 26 K 5288/11

Leitsätze:

Bestimmt eine Satzung nach § 41 Abs. 3 FSHG, dass als Mindestkostenersatz ein voller Stundensatz zu entrichten ist, ist eine solche Regelung mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar. Dies gilt auch dann, wenn die Satzung ab der zweiten angefangenen Einsatzstunde eine Abrechnung nach kürzeren Zeitabschnitten (hier: 30 Minuten) vorsieht. (amtlicher Leitsatz)

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Fundstelle im WWW

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_duesseldorf/j2011/26_K_5288_11urteil20111216.html