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Länder können öffentliches Eigentum an Straßen und Wegen vorsehen

BVerfG, Beschluss vom 10.03.1976 - Az.: 1 BvR 355/67

Leitsätze:

Die Gesetzgebungskompetenz der Länder zur Regelung der Rechtsverhältnisse an den öffentlichen Straßen und Wegen umfaßt auch den Erlaß von Vorschriften über "öffentliches Eigentum" und die Haftung für dessen Beschädigung. (amtlicher Leitsatz)

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http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv042020.html