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Fehlerhafte Nennung von Bewerbern auf einem Stimmzettel bei Listenwahl

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.02.1980 - Az.: 7 A 79/79

Leitsätze:

Im überschaubaren Raum kommunaler Gebietskörperschaften werden politische Parteien oder Wählergruppen nicht nur abstrakt unter ihrem Kennwort bewertet, sondern auch mit denjenigen Personen identifiziert, die ihre Listen anführen. In der Ausgabe von Stimmzetteln, in denen bei 3 von 4 Listen die ersten 5 Bewerber nicht richtig aufgeführt sind - und zwar einmal, weil Ersatzleute an die Stelle von Wahlbewerbern gerückt sind, und zum anderen, weil ihre Reihenfolge nicht eingehalten worden ist -, liegt deshalb ein erheblicher Verstoß gegen die das Wahlsystem präzisierenden Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes. (amtlicher Leitsatz)

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