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Abschleppen von geparkten Kfz aus Fußgängerzone auch ohne Verkehrsbehinderung

OVG Münster, Urteil vom 16.02.1982 - Az.: 4 A 78/81

Leitsätze:

Die Einrichtung von Fußgängerzonen beruht nicht nur auf straßenverkehrsrechtlichen, sondern auch auf städteplanerischen und -baulichen Erwägungen. Verbotenerweise in einer Fußgängerzone abgestellte Kraftfahrzeuge beeinträchtigen regelmäßig ihren städtebaulichen Zweck. Eine Gemeinde darf daher auch dann durch Abschleppen gegen solche Fahrzeuge vorgehen, wenn sie keine Verkehrsbeeinträchtigungen hervorrufen. (Leitsatz des Herausgebers)

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http://www.ejura-examensexpress.de/online-kurs/entsch_show_neu.php?Alp=1&dok_id=1566