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Kartellrechtliche Beurteilung gemeinschaftlicher Beschaffung durch Gemeinden

BGH, Urteil vom 12.11.2002 - Az.: KZR 11/01

Leitsätze:

1. Beschaffen sich Gemeinden Waren über eine von einem kommunalen Spitzenverband gegründete Gesellschaft, die gemeinsame Ausschreibungen durchführt und so die Nachfrage der Gemeinden bündelt, dann liegt darin ein unter das Kartellverbot nach § 1 GWB fallendes Verhalten. (amtlicher Leitsatz)

2. Eine solche Vorgehensweise kann aber als Mittelstandskartell zulässig sein, wenn sie dazu beiträgt, Defizite in der Nachfragemacht kleinerer Gemeinden auszugleichen. Wird dieses Ziel erreicht, so ist es unschädlich, dass sich auch große Gemeinden an der gemeinschaftlichen Beschaffung beteiligen können. (Leitsatz des Herausgebers)

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http://lexetius.com/2002,3313