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Keine Zweitwohnungsteuer für Internatszimmer

VG Greifswald, Urteil vom 19.08.2011 - Az.: 3 A 924/09

Leitsätze:

Ist in einem Internatsvertrag nur bestimmt, dass der Schüler Anspruch auf Unterbringung in einem Zweibettzimmer hat, während die Zuweisung eines konkreten Zimmers nach pädagogischen Kriterien erfolgt und auch nachträglich geändert werden kann, so liegt keine Zweitwohnung im Sinne des Zweitwohnungsteuerrechts vor. (Leitsatz des Herausgebers)

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Fundstelle im WWW

http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?showdoccase=1&doc.id=MWRE110002640&st=ent