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Nivellierungsverbot beim interkommunalen Finanzausgleich

LVerfG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13.06.2006 - Az.: LVG 7/05

Leitsätze:

1. Art. 2 Abs. 3 und Art. 87 Abs. 1 der Landesverfassung schützen in ihrer Ausprägung als Finanzhoheit die Gemeinden davor, dass ihnen Finanzmittel genommen werden, die ihnen von Verfassungs wegen zustehen. (amtlicher Leitsatz)

2. Ein interkommunaler Finanzausgleich, der durch Art. 88 Abs. 2 Satz 1 der Landesverfassung zugelassen ist, darf bei einer Gemeinde, die leistungspflichtig ist, nicht dazu führen, dass sie ihre Mindest-Finanzausstattung verliert oder dass die "abgeschöpfte" Gemeinde gleiche oder gar weniger Finanzmittel behält als eine durch den Finanzausgleich begünstigte erhält. Wahrt die gesetzliche abstrakte Regelung diese verfassungsrechtliche Grenze nicht hinreichend, so muss der Gesetzgeber eine Einzelfallregelung schaffen oder zulassen. (amtlicher Leitsatz)

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http://www.lverfg.justiz.sachsen-anhalt.de/?index=17&year=2006&text=601