Anordnung bestimmter Hebesätze durch die Kommunalaufsicht
OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21.06.2011 - Az.: 2 MB 30/11
Leitsätze:
Die Anordnung der Kommunalaufsicht, bestimmte Steuerhebesätze festzusetzen, greift dann nicht unzulässig in die Selbstverwaltungsgarantie ein, wenn ohne die Maßnahme ein Haushaltsausgleich unmöglich erscheint und der Gemeinde die Zahlungsunfähigkeit droht. (amtlicher Leitsatz)