Ausschreibungstext für Beigeordnetenstelle: Nicht immer ist ein Ratsbeschluss erforderlich
VG Düsseldorf, Beschluss vom 15.06.2011 - Az.: 1 L 748/11
Leitsätze:
Bei der Besetzung der Stelle eines Beigeordneten hat der Rat zwar die Befugnis, über den Inhalt des Ausschreibungstexts zu entscheiden, es ist aber nicht gesetzlich vorgeschrieben, dass ein solcher Beschluss stets zu fassen ist. Es reicht jedenfalls aus, wenn der Rat einen von der Verwaltung oder einem privaten Personalvermittler formulierten Textentwurf zur Kenntnis nimmt, ohne dass aus seiner Mitte Anträge auf Änderung oder Ablehnung gestellt werden. (Leitsatz des Herausgebers)
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http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_duesseldorf/j2011/1_L_748_11beschluss20110615.html