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Bereitstellung Blauer Tonnen als gewerbliche Sammlung

OVG Sachsen, Beschluss vom 10.06.2011 - Az.: 4 B 355/10

Leitsätze:

Auch die Bereitstellung und regelmäßige Leerung blauer Altpapiertonnen durch ein Privatunternehmen kann eine gewerbliche Sammlung im Sinne von § 13 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 KrW-/AbfG darstellen. (Leitsatz des Herausgebers)

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Fundstelle im WWW

http://www.justiz.sachsen.de/ovgentsch/documents/10B355.pdf