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Diese Entscheidung

Ausbaubeitrag für Kreisverkehr

VG Potsdam, Urteil vom 07.07.2010 - Az.: 12 K 1425/06

Leitsätze:
1. Für die Kostentragung für Baumaßnahmen an Kreuzungen gelten im Erschließungsbeitrags- und Ausbaubeitragsrecht, wenn eigenständige Regelungen fehlen, die straßenrechtlichen Bestimmungen entsprechend. (Leitsatz des Herausgebers)

2. Die Kosten der Herstellung eines Kreisverkehrs sind anteilig den einmündenden Straßen zuzuordnen und unterliegen dort der Beitragspflicht, wenn die Kreisverkehrsanlage auf der Fläche einer bisherigen Kreuzung im Zusammenhang mit dem Ausbau der einmündenden Straßen hergestellt wird. (amtlicher Leitsatz)

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http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE100002600&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10