Leitsätze:
Ein Mitglied eines Zweckverbandes kann auch ohne Mehrheitsbeschluss der Verbandsversammlung die Mitgliedschaft durch einseitige Erklärung kündigen, wenn dies in der Verbandssatzung so geregelt ist. (amtlicher Leitsatz)
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http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_muenster/j2011/1_K_2716_10urteil20110506.html