Leitsätze:
Eine aufgehobene Satzung wird nicht dadurch wieder wirksam, dass die Bestimmung, die sie aufhebt, ihrerseits mit Rückwirkung auf den Tag ihres Inkrafttretens aufgehoben wird. Eine dahingehende Auslegung der zweiten Aufhebungsbestimmung widerspräche dem Rechtsstaatsprinzip (entgegen VGH Hessen v. 27.09.2006 - 5 N 1086/06). (Leitsatz des Herausgebers)
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Fortgang des Verfahrens: Andere Rechtsansicht zur im Leitsatz behandelten Frage im Berufungsurteil des VGH Hessen, DRiK Nr. 1641