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Wiederaufleben einer Satzung durch rückwirkende Beseitigung einer Aufhebungsnorm

VGH Hessen, Urteil vom 17.12.2013 - Az.: 5 A 1343/11

Leitsätze:

1. Wird der Gegenstand einer Satzung durch einen späteren ranggleichen oder ranghöheren Rechtssatz neu geregelt, die Satzung aber nicht ausdrücklich außer Kraft gesetzt, so tritt bei ersatzloser Aufhebung der neuen Regelung die ursprüngliche Satzung wieder in Geltung. (Leitsatz des Herausgebers)

2. Wird eine Satzung durch eine Nachfolgeregelung ausdrücklich aufgehoben, diese Nachfolgeregelung aber später mit Rückwirkung auf ihr eigenes Inkrafttreten aufgehoben, so tritt die ursprüngliche Satzung wieder in Kraft, wenn sich aus Inhalt und Entstehungsgeschichte der Aufhebungsregelung erkennen lässt, dass die ursprüngliche Satzung an die Stelle der aufgehobenen Regelung treten soll. (Leitsatz des Herausgebers)

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Fundstelle im WWW

http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/s15/page/bslaredaprod.psml?&doc.id=JURE140004562%3Ajuris-r01&showdoccase=1&doc.part=L