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Feuerwehreinsatzkosten bei auf eingeschaltetem Herd zurückgelassenen Töpfen

VG Wiesbaden, Urteil vom 01.02.2011 - Az.: 1 K 1391/09

Leitsätze:

Wer zwei Töpfe - einen mit Spargel und einen mit Sauce Hollandaise - unbeaufsichtigt auf einem eingeschalteten Herd zurücklässt, handelt noch nicht grob fahrlässig und ist daher nicht zur Tragung von Feuerwehrkosten für einen dadurch ausgelösten Brand verpflichtet. (Leitsatz des Herausgebers)

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Fundstelle im WWW

http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/s15/page/bslaredaprod.psml?&doc.id=MWRE110001738%3Ajuris-r01&showdoccase=1&doc.part=L&doc.norm=all