Leitsätze:
1. Eine Abfallgebührensatzung kann für Grundstücke im gemeinschaftlichen Eigentum einer WEG bestimmen, dass die Wohnungseigentümer gesamtschuldnerisch für die Abfallgebühren ihres Grundstücks haften. (Leitsatz des Herausgebers)
2. Zur Auslegung einer vor Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit von Wohnungseigentümergemeinschaften erlassenen Satzungsbestimmung, die "die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer" als Gebührenschuldner benennt. (Leitsatz des Herausgebers)
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