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Grundsatzentscheidungen durch Bürgerentscheid sind zulässig

BayVGH, Urteil vom 19.02.1997 - Az.: 4 B 96.2928

Leitsätze:

1. Das Erfordernis der Bestimmtheit der Fragestellung eines Bürgerbegehrens schließt Grundsatzentscheidungen durch Bürgerentscheid nicht aus. (amtlicher Leitsatz)

2. Verlangt ein Bürgerbegehren, die Gemeinde solle "alle rechtlichen Mittel" einlegen, um einen gegen ein Vorhaben gerichteten "Standpunkt durchzusetzen", so ist dies im Zweifel so auszulegen, dass damit nicht das Ergreifen offensichtlich aussichtsloser und zur Durchsetzung daher ungeeigneter Maßnahmen gefordert wird. (Leitsatz des Herausgebers)

3. Die Entscheidung, auch mit erheblichem Unterliegensrisiko behaftete rechtliche Maßnahmen zu ergreifen, stellt jedenfalls bei einer für die Gemeinde bedeutsamen Angelegenheit keinen Verstoß gegen den Grundsatz wirtschaftlicher und sparsamer Haushaltsführung dar. (Leitsatz des Herausgebers)

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