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Diese Entscheidung

Zulässigkeit und Rechtsnatur von Verträgen nach dem "Weilheimer Modell"

BVerwG, Urteil vom 11.02.1993 - Az.: 4 C 18.91

Leitsätze:
1. Das BauGB regelt die bauliche Nutzbarkeit von Grundstücken unabhängig von der Frage, welche Bedeutung der Grundstückserwerb von Ortsansässigen im Gemeindegebiet für den Bestand und die Entwicklung der örtlichen Gemeinschaft hat. (amtlicher Leitsatz)

2. Der Gemeinde steht über den insoweit abschließenden Katalog des § 9 BauGB ein bauplanungsrechtliches »Festsetzungsfindungsrecht« nicht zu. (amtlicher Leitsatz)

3. Die Gemeinde darf die Erfüllung eines rechtmäßigen öffentlichen Interesses auch mit Mitteln des Privatrechts bewerkstelligen, wenn ihr diese dafür am besten geeignet erscheinen und keine öffentlich-rechtlichen Normen oder Rechtsgrundsätze entgegenstehen. (amtlicher Leitsatz)

4. Eine Gemeinde kann es sich legitimerweise zum Ziel setzen, die Verdrängung von Ortsansässigen durch finanzkräftiger auswärtige Grundstückserwerber zu verhindern, solange ihre Politik nicht darauf angelegt ist, Nichteinheimische von einer Integration auszuschließen oder gar vom Gemeindegebiet fernzuhalten. (Leitsatz des Herausgebers)

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