Gewinnbezogene Bonusregelung für Vorstand einer Sparkasse
OVG Münster, Urteil vom 20.09.1979 - Az.: XV A 1206/78
Leitsätze:
Auch unter der Geltung eines Sparkassengesetzes, nach dem die Erzielung von Gewinnen nicht der Hauptzweck des Geschäftsbetriebs einer Sparkasse ist, ist die Gewährung gewinnbezogener Tantiemen an Vorstandsmitglieder nicht schlechthin verboten. (Leitsatz des Herausgebers)
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