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Grundrechtsbindung gemischtwirtschaftlicher Unternehmen

BVerfG, Urteil vom 22.02.2011 - Az.: 1 BvR 699/06

Leitsätze:

1. Von der öffentlichen Hand beherrschte gemischtwirtschaftliche Unternehmen in Privatrechtsform unterliegen ebenso wie im Alleineigentum des Staates stehende öffentliche Unternehmen, die in den Formen des Privatrechts organisiert sind, einer unmittelbaren Grundrechtsbindung. (amtlicher Leitsatz)

2. Die besondere Störanfälligkeit eines Flughafens rechtfertigt nach Maßgabe der Verhältnismäßigkeit weitergehende Einschränkungen der Versammlungsfreiheit, als sie im öffentlichen Straßenraum zulässig sind. (amtlicher Leitsatz)

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http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20110222_1bvr069906.html