Leitsätze:
Sieht die Geschäftsordnung eines Rats vor, dass "Liegenschaftssachen" in nichtöffentlicher Sitzung beraten werden, so gehört hierzu auch die Entscheidung über den Abschluss eines Grundstücksoptionsvertrags, der über einen städtebaulichen Vertrag in ein übergreifendes Vertragswerk eingebettet ist. (Leitsatz des Herausgebers)
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http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2008/15_A_2129_08beschluss20080912.html