Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht

Einfacher statt vorhabenbezogener Bebauungsplan

VG Freiburg, Urteil vom 14.12.2010 - Az.: 3 K 2002/09

Leitsätze:

1. Ein als "vorhabenbezogen" bezeichneter Bebauungsplan, der keinen Vorhaben- und Erschließungsplan enthält, ist als gewöhnlicher Bebauungsplan wirksam, wenn erkennbar ist, dass der Rat einen gewöhnlichen Bebauungsplan beschließen wollte, die Kennzeichnung als "vorhabenbezogen" sich also als bloße Falschbezeichnung erweist. (Leitsatz des Herausgebers)

2. Auch nach Einleitung eines auf einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gerichteten Verfahrens kann die Gemeinde stattdessen einen herkömmlichen Bebauungsplan beschließen und gegen den Willen des Vorhabenträgers in einem Sondergebiet für einen Einzelhandelsbetrieb eine Regelung treffen, wonach Anlagen unzulässig sind, mit denen Waren erst verkaufsfertig hergestellt bzw. aufbereitet werden sollen. (amtlicher Leitsatz)

Kategorien:

Fundstelle im WWW

http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=13788