Leitsätze:
In einer Stadt mit 54.000 Einwohnern kann Ortsrecht nicht durch Aushang an einer amtlichen Bekanntmachungstafel wirksam verkündet werden. Dies gilt auch, wenn ein Hinweis auf den Aushang im Internet veröffentlicht wird. (Leitsatz des Herausgebers)
Kategorien:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2008/7_D_64_07_NEurteil20080911.html