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Rückwirkende Inkraftsetzung einer Fremdenverkehrssatzung unzulässig

BVerwG, Urteil vom 21.08.1997 - Az.: 4 C 6.96

Leitsätze:

1. Eine Satzung nach § 22 BauGB kann - abgesehen von der Möglichkeit des § 215 Abs. 3 Satz 2 BauGB - nur mit Wirkung von der Bekanntmachung an in Kraft gesetzt werden (§ 22 Abs. 3 Satz 4, § 12 Satz 4 BauGB). Dies gilt für den Ersterlass der Satzung ebenso wie für den Neuerlass zur Behebung materieller Fehler. (amtlicher Leitsatz)

2. Auf die Dauer einer Zurückstellung nach § 22 Abs. 7 Satz 3 BauGB ist die Zeit einer rechtswidrigen Verweigerung der Genehmigung nach § 22 Abs. 5 BauGB oder des Negativattests nach § 22 Abs. 7 Satz 2 BauGB anzurechnen. (amtlicher Leitsatz)

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