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Diese Entscheidung

Keine konkludente Aufnahme in Wasser- und Bodenverband

VG Gießen, Urteil vom 28.04.2010 - Az.: 8 K 1712/09.GI

Leitsätze:
Die Aufnahme eines freiwilligen Mitglieds in einen Wasser- und Bodenverband kann nur durch einen förmlichen Vorstandsbeschluss erfolgen, nicht durch konkludentes Handeln. Ist dafür eine Zulassung der Aufsichtsbehörde Voraussetzung, so kann auch diese nicht konkludent erfolgen. (amtlicher Leitsatz)

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http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/s15/page/bslaredaprod.psml?&doc.id=MWRE100003572%3Ajuris-r01&showdoccase=1&doc.part=L&doc.norm=all