Leitsätze:
Die Aufnahme eines freiwilligen Mitglieds in einen Wasser- und Bodenverband kann nur durch einen förmlichen Vorstandsbeschluss erfolgen, nicht durch konkludentes Handeln. Ist dafür eine Zulassung der Aufsichtsbehörde Voraussetzung, so kann auch diese nicht konkludent erfolgen. (amtlicher Leitsatz)
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