Keine konkludente Aufnahme in Wasser- und Bodenverband
VG Gießen, Urteil vom 28.04.2010 - Az.: 8 K 1712/09.GI
Leitsätze:
Die Aufnahme eines freiwilligen Mitglieds in einen Wasser- und Bodenverband kann nur durch einen förmlichen Vorstandsbeschluss erfolgen, nicht durch konkludentes Handeln. Ist dafür eine Zulassung der Aufsichtsbehörde Voraussetzung, so kann auch diese nicht konkludent erfolgen. (amtlicher Leitsatz)