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Gerichtliche Überprüfung der Festsetzung von Hebesätzen

VG Münster, Urteil vom 01.12.2010 - Az.: 9 K 1493/10

Leitsätze:

1. Bei der Festsetzung von Hebesätzen für die Realsteuern besitzen die Gemeinden einen weiten Beurteilungsfreiraum, der gerichtlicher Kontrolle entzogen ist. Eine gerichtliche Prüfung der Festsetzung von Hebesätzen nach der Art ermessensgeleiteter Verwaltungsakte kommt nicht in Betracht. (Leitsatz des Herausgebers)

2. Dass die Hebesätze der Grundsteuer in einer Gemeinde deutlich höher sind als in den umliegenden Gemeinden oder in anderen Gemeinden vergleichbarer Größe verstößt weder gegen den Gleichheitsgrundsatz noch lässt es auf Willkür bei der Festsetzung der Hebesätze schließen. (Leitsatz des Herausgebers)

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Fundstelle im WWW

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_muenster/j2010/9_K_1493_10urteil20101201.html