Leitsätze:
Die Straßenbaubehörde (Gemeinde) ist dafür verantwortlich, dass ein nicht ausgebauter öffentlicher Feld- und Waldweg keine nicht gewidmeten Grundstücksflächen in Anspruch nimmt. Deshalb kann in einem solchen Fall gegen sie ein Folgenbeseitigungsanspruch gerichtet werden. (amtlicher Leitsatz)
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