Leitsätze:
1. Die Bestimmung in einer Marktordnung, die es verbietet, "GeschÀftsanzeigen, Reklamezettel, Werbeprospekte oder sonstige GegenstÀnde auf dem Markt zu verteilen" lÀsst sich ohne Verstoà gegen das Grundgesetz so auslegen, dass sich das Verbot auch auf das Verteilen von FlugblÀttern politischen Inhalts bezieht. (Leitsatz des Herausgebers)
2. Ein Verbot, FlugblĂ€tter politischen Inhalts auf einem Markt zu verteilen, verstöĂt nicht gegen Art. 5 Abs. 1 GG. Seine Durchsetzung muss auch nicht auf FĂ€lle beschrĂ€nkt bleiben, in denen eine konkrete Störung des Marktverkehrs eingetreten ist. (Leitsatz des Herausgebers)
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