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Verbot des Flugblattverteilens auf einem Markt

BVerfG, Beschluss vom 05.04.1979 - Az.: 1 BvR 1021/76

Leitsätze:

1. Die Bestimmung in einer Marktordnung, die es verbietet, "Geschäftsanzeigen, Reklamezettel, Werbeprospekte oder sonstige Gegenstände auf dem Markt zu verteilen" lässt sich ohne Verstoß gegen das Grundgesetz so auslegen, dass sich das Verbot auch auf das Verteilen von Flugblättern politischen Inhalts bezieht. (Leitsatz des Herausgebers)

2. Ein Verbot, Flugblätter politischen Inhalts auf einem Markt zu verteilen, verstößt nicht gegen Art. 5 Abs. 1 GG. Seine Durchsetzung muss auch nicht auf Fälle beschränkt bleiben, in denen eine konkrete Störung des Marktverkehrs eingetreten ist. (Leitsatz des Herausgebers)

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