Leitsätze:
1. Wer Angehöriger einer Wählergruppe ist, bestimmt sich anhand der von der Wählergruppe gewählten Organisationsform. (amtlicher Leitsatz)
2. Angehörige einer als Verein organisierten Wählergruppe sind ausschließlich die Mitglieder des Vereins. (amtlicher Leitsatz)
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