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Diese Entscheidung

Traktorunfall bei Heranziehung zu Spanndiensten

BGH, Urteil vom 10.11.1958 - Az.: III ZR 118/57

Leitsätze:
1. Zu den Spanndiensten, zu denen eine Gemeinde ihre Einwohner heranziehen kann, gehört auch die Gestellung von Kraftfahrzeugen. (Leitsatz des Herausgebers)

2. Wird ein zu Spanndiensten herangezogener Traktor durch einen Unfall beschädigt, so ist die Gemeinde zu Schadensersatz wegen eines enteigneten Eingriffs verpflichtet, wenn der Schaden auf einer besonderen Gefahr beruht, die mit der verlangten Dienstleistung (hier: Transport von Steinen über ein Gefälle von 27 %) verbunden ist. (Leitsatz des Herausgebers)

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