Leitsätze:
1. Ein Bescheid der Kommunalaufsichtsbehörde, mit dem die Genehmigung eines Vertrags einer Gemeinde abgelehnt wird, enthält nicht zugleich die Feststellung, dass der Vertrag genehmigungspflichtig ist. (Leitsatz des Herausgebers)
2. Auch langfristige Mietverträge sind keine kreditähnlichen Geschäfte i. S. von § 100 Abs. 5 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt. (amtlicher Leitsatz)
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