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Verwendungsverbot für feste und flüssige Brennstoffe

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.12.1997 - Az.: 8 S 1477/97

Leitsätze:

1. Das in einem Bebauungsplan angeordnete Verbot, feste und flüssige Brennstoffe zu verwenden, ist hinreichend bestimmt. Es ist nicht erforderlich, die verbotenen Brennstoffe einzeln aufzuführen. (Leitsatz des Herausgebers)

2. Die Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Angleichung der Rechtsvorschriften über den Schwefelgehalt bestimmter flüssiger Brennstoffe (75/716/EWG) vom 24.11.1975 steht einem solchen Verwendungsverbot nicht entgegen, wenn das Verbot nicht gerade im Hinblick auf den Schwefelgehalt bestimmter Brennstoffe, sondern wegen ihrer allgemein schlechteren Schadstoffbilanz erfolgt. (Leitsatz des Herausgebers)

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http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE100469800&psml=bsbawueprod.psml&max=true&doc.part=L&doc.norm=all