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Diese Entscheidung

Bringsystem für Verpackungsabfälle und Plastiksäcke für Biomüll

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.03.1997 - Az.: 10 S 2333/96

Leitsätze:
1. Die Regelung in einer Abfallwirtschaftssatzung, die den Abfallbesitzer verpflichtet, Verpackungsabfälle aus Haushaltungen zu einem Wertstoffzentrum (Wertstoffhof) oder zu einer mobilen Wertstoffsammelstelle (Wertstoffmobil) zu bringen (Bringsystem), ist von § 8 Abs 1 LAbfG (AbfG BW) gedeckt; diese gesetzliche Bestimmung steht ihrerseits im Einklang mit §§ 13 Abs 1 und 15 Abs 1 KrW-AbfG (Fortführung des Normenkontrollbeschlusses vom 15.11.1994 - 10 S 1769/93 -, dort zu § 3 Abs 1 AbfG). (amtlicher Leitsatz)

2. Die Regelung in einer Abfallwirtschaftssatzung, daß Bioabfälle in speziellen Plastikbeuteln zu sammeln und - ohne Zwischenlagerung in einer Biotonne - im Wochenrhythmus zur Abholung bereitzustellen sind, verstößt nicht gegen höherrangiges Recht; ihre Befolgung führt insbesondere zu keinen Gesundheitsgefahren. (amtlicher Leitsatz)

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http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE108729700&psml=bsbawueprod.psml&max=true&doc.part=L&doc.norm=all