Leitsätze:
Schreibt eine Baumschutzsatzung vor, dass der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte zu einer Ersatzpflanzung verpflichtet ist, wenn er geschützte Bäume "entfernt oder zerstört", so fallen Maßnahmen, die nur zu einer Verkürzung der Lebenszeit der Bäume führen (hier: das Kappen der Kronen), nicht unter den Begriff des Zerstörens, solange die Bäume nicht tatsächlich abgestorben sind. (Leitsatz des Herausgebers)
Rubriken:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_arnsberg/j2010/1_K_3305_09urteil20100315.html