Angabe des Zwecks einer Baumschutzsatzung
BVerwG, Beschluss vom 29.12.1988 - Az.: 4 C 19.86
Leitsätze:
Der Zweck einer Baumschutzsatzung ist hinreichend deutlich durch die Angabe beschrieben, sie bezwecke die Bestandserhaltung der Bäume; einer besonderen Rechtfertigung der Unterschutzstellung der Bäume für einzelne Stadtgebiete bedarf es nicht. (amtlicher Leitsatz)
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